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§ 259 BGB

Rechenfehler

Summen stimmen nicht oder Vorauszahlungen wurden nicht korrekt angerechnet.

Warum ist das ein Fehler?

Rechnerische Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind verbreiteter als viele Mieter vermuten. Sie entstehen nicht immer absichtlich, können aber erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Der Vermieter ist nach § 259 BGB zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung verpflichtet; fehlerhafte Berechnungen gehen zu seinen Lasten.

Die häufigsten Rechenfehler: Falsch summierte Gesamtkosten einer Kostenposition, ein falsch angesetzter Flächenanteil (z.B. weil die Gesamtwohnfläche des Gebäudes zu niedrig angegeben ist), nicht angerechnete oder zu niedrig angerechnete Vorauszahlungen.

Ein oft übersehener Fehler: Wenn der Vermieter eigene Leistungen (z.B. selbst durchgeführte Gartenarbeiten) als Betriebskosten ansetzt, muss er dafür den ortsüblichen Marktpreis ansetzen. Überhöhte Eigenleistungsabrechnungen sind ebenfalls eine Form von Rechenfehlern.

Beispiel aus der Praxis

Du hast im Abrechnungsjahr monatlich 95 Euro Vorauszahlung geleistet, also insgesamt 1.140 Euro. In der Abrechnung tauchen nur 1.080 Euro als geleistete Vorauszahlung auf. Die fehlenden 60 Euro werden dir nicht gutgeschrieben, obwohl du sie nachweislich bezahlt hast.

Was du tun kannst

  1. 1Alle Summierungen in der Abrechnung manuell nachrechnen
  2. 2Geleistete Vorauszahlungen anhand eigener Kontoauszüge prüfen und mit dem in der Abrechnung angesetzten Betrag vergleichen
  3. 3Den angesetzten Flächenanteil rechnerisch überprüfen (eigene Wohnfläche dividiert durch Gesamtfläche)
  4. 4Gesamtwohnfläche des Gebäudes beim Vermieter schriftlich anfragen, falls sie nicht in der Abrechnung steht
  5. 5Kosten auf periodenfremde Rechnungsdaten prüfen

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