Betriebskostenverordnung
Was darf der Vermieter abrechnen?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt abschließend fest, welche Kosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen. Alles außerhalb dieser Liste ist nicht umlagefähig - egal was im Mietvertrag steht.
Umlagefähig
Diese Kosten darf dein Vermieter abrechnen
14 Kostenarten sind nach § 2 BetrKV umlagefähig. Klick auf eine Kategorie für Details zu erlaubten Beträgen, typischen Fehlern und deinen Rechten.
Grundsteuer
Die Grundsteuer darf vollständig auf Mieter umgelegt werden.
Details & Fehler →Wasserversorgung
Kaltwasserkosten sind umlagefähig, müssen aber verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Details & Fehler →Entwässerung / Abwasser
Abwasser- und Entwässerungskosten können auf Mieter umgelegt werden.
Details & Fehler →Heizung & Warmwasser
Heiz- und Warmwasserkosten folgen besonderen Regeln der Heizkostenverordnung.
Details & Fehler →Aufzug
Betriebskosten für Aufzüge dürfen auf alle Mieter umgelegt werden, auch auf Erdgeschossbewohner.
Details & Fehler →Straßenreinigung & Winterdienst
Kommunale Straßenreinigung und Schneeräumung sind umlagefähig.
Details & Fehler →Müllabfuhr
Müllabfuhrgebühren und Müllbeseitigung dürfen vollständig umgelegt werden.
Details & Fehler →Hausreinigung
Kosten für Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächenreinigung sind umlagefähig.
Details & Fehler →Gartenpflege
Kosten für die Pflege gemeinschaftlicher Außenanlagen sind umlagefähig.
Details & Fehler →Beleuchtung
Strom für Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Keller, Hof) ist umlagefähig.
Details & Fehler →Schornsteinreinigung
Kosten des Schornsteinfegers für Reinigung und Abgasmessung sind umlagefähig.
Details & Fehler →Sach- und Haftpflichtversicherungen
Gebäude- und Haftpflichtversicherung dürfen auf Mieter umgelegt werden.
Details & Fehler →Hausmeister
Hausmeisterkosten sind umlagefähig, aber nur für klar abgegrenzte Betriebs- und Pflegeaufgaben.
Details & Fehler →Gemeinschaftsantenne / Kabel
Kabelgebühren dürfen seit Juli 2024 nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Details & Fehler →Nicht umlagefähig
Diese Kosten trägt der Vermieter selbst
Tauchen diese Positionen in deiner Abrechnung auf, ist das ein klarer Fehler.
Verwaltungskosten
Verwaltungskosten trägt der Vermieter - sie dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
Was du tun kannst →Instandhaltung & Reparatur
Reparatur- und Instandhaltungskosten am Gebäude trägt der Vermieter.
Was du tun kannst →Deine Abrechnung prüfen lassen
Jetzt weißt du, was erlaubt ist - zahlnichtzuviel.de prüft, ob dein Vermieter sich daran hält.